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Erste Hilfe bei Insolvenzanfechtungen
Stellen Sie sich vor, Sie kriegen ein solches Schreiben:
„Sehr geehrter Herr XY,
Das Amtsgericht…hat mich mit Beschluss vom…zum Insolvenzverwalter über das Vermögen des…bestellt. Herr…hatte von Ihnen vor seiner Insolvenz am….einen Betrag von…. erhalten.
Da die Voraussetzungen der §§ 129 ff. InsO (Insolvenzanfechtung) gegeben sind, sind Sie verpflichtet, diesen Betrag mit…Zinsen ab…wieder zurückzuzahlen, und zwar auf mein Insolvenzanderkonto wie folgt…!
Rechtsanwalt…als Insolvenzverwalter“
So ähnlich (manchmal deutlich umfangreicher, um etwas Eindruck zu schinden) lauten viele erste Anschreiben von Insolvenzverwaltern.
Was tun?
Einfach ignorieren? Das kann teuer werden, manchmal haben die Insolvenzverwalter nämlich ganz oder teilweise recht. Und wenn dann nichts kommt, klagen sie oft. Und das kann teuer werden. Das führt zu erheblichen Prozesskosten und zusätzlichen Zinsforderungen.
Einknicken und sofort bezahlen? Das kann auch teuer werden. Manchmal haben sie nämlich ganz oder teilweise Unrecht. Und dann ist das Geld unnötig bezahlt.
Den Telefonhörer greifen und den Insolvenzverwalter anbrüllen? Auch nicht gut, auch wenn es einem menschlich guttäte. Das führt oft dazu, dass sich Insolvenzverwalter (die hier entgegen der Meinung vieler in der Regel schlicht ihren gesetzlichen Job machen) persönlich angegriffen fühlen und die Sache mit besonderer Inbrunst bearbeiten. Oft macht man damit die menschliche Basis für einen eigentlich sinnvollen Vergleich kaputt. Und oft teilt man dem Insolvenzverwalter in diesem Telefonat unfreiwillig Sachen mit, die brauchen kann, um eine Anfechtung noch erfolgreicher durchzuführen oder sogar um eine Anfechtung betragsmäßig zu erweitern.
Sich hinsetzen und ein Verteidigungsschreiben an den Insolvenzverwalter schicken, vielleicht sogar noch mit weiteren Unterlagen? Liegt auch nahe. Nur leider ist das hochgefährlich: Der angefochtene Gläubiger argumentiert hier mit seinem gesunden Menschenverstand und seiner unternehmerischen Erfahrung (Damit kommt man ja in der Regel ziemlich weit).
Leider ist es so, dass das Insolvenzanfechtungsrecht und der gesunde Menschenverstand bzw. die allgemeinen rechtlichen Kenntnisse von Unternehmern…komplett konträr laufen. Wer also meint, er verteidigt sich gerade, sorgt oft erst dafür, dass der Insolvenzverwalter die Anfechtungsforderungen erst richtig erfolgversprechend geltend machen kann. Im Einzelfall liefert er dem Insolvenzverwalter sogar Fakten, mit denen die Anfechtungsforderungen massiv erhöht werden kann.
Noch deutlicher formuliert: Dem Insolvenzverwalter kann oft nichts Besseres passieren, als das, dass der angefochtene Gläubiger anfängt, sich zu rechtfertigen und zu verteidigen und Unterlagen hereinzugeben. (Wer’s nicht glaubt, kriegt von mir gerne meinen Artikel in der ZinsO 2016, 1707 ff „Die tödliche Forderungsanmeldung“ zugesendet. Schönes Beispiel!)
Wie geht man also nach Erhalt eines solchen Schreibens vor?
– Beachten Sie die gesetzte Frist und setzen Sie sich vorher mit einem Fachanwalt für Insolvenzrecht in Verbindung, der vor Fristablauf die Sache prüft.
– Antworten Sie nicht selbst, nehmen Sie keinen Kontakt mit dem Insolvenzverwalter oder dessen Anwälten auf, argumentieren Sie nicht selbst gegenüber dem Insolvenzverwalter oder seinen Anwälten, geben Sie keine Fakten heraus und schicken Sie keine Unterlagen zu!
Als im Insolvenzanfechtungsrecht spezialisierter Fachanwalt für Insolvenzrecht und Insolvenzverwalter stehe ich Ihnen in solchen Angelegenheiten zur Verteidigung ihrer Interessen jederzeit zur Verfügung.
Ich prüfe für Sie, ob es Möglichkeiten gibt, die Forderung insgesamt abzuwehren, ob es sinnvoll ist, Verhandlungen zur Minimierung oder Abwehr der Forderung zu führen bzw. ob im Einzelfall Zahlung angeraten werden muss.