Der Bundesgerichtshof hat am 5.7.2021 ein Urteil mit dem Az. IX ZR 72/20 veröffentlicht, welches auf insgesamt 26 Seiten die bisherige Insolvenzanfechtungs-Praxis gehörig ändern wird.
Der Bundesgerichtshof erschwert hierbei für die in der Praxis wichtigste gesetzliche Anspruchsgrundlage, die sogenannte Vorsatz-Anfechtung nach § 133 InsO, den Insolvenzverwalter die Geltendmachung von Anfechtungsansprüchen, indem er zusätzliche Voraussetzungen aufstellt.
Dies kann insbesondere sämtliche noch nicht entschiedenen Anfechtungsrechtsstreite bzw. außergerichtliche Verhandlungen, bei denen § 133 InsO eine Rolle spielt, deutlich beeinflussen.
Rechtsanwalt Klaus Maier als Fachanwalt für Insolvenzrecht und langjähriger Dozent des Deutschen Anwaltsinstituts zum Thema Insolvenzanfechtung berät Sie gerne.