Das Bundesverfassungsgericht entscheidet im Rahmen von Eil- Anträgen gegen die Fleischindustrie!
Ein neues Gesetz für verbesserte Arbeitsbedingungen in der Fleischindustrie kann wie vom Gesetzgeber geplante neuen Jahr in Kraft treten.
Es soll vor allem Ausbeutung und riskante Arbeitsbedingungen in deutschen Schlachthöfen verhindern und verbietet den Einsatz von Subunternehmen mit osteuropäischen Billiglohn-Arbeitern.
Daneben sind auch, einheitliche Kontrollstandards und die elektronische Aufzeichnung von Arbeitszeiten in der Fleischindustrie als Pflicht vorgesehen. Ebenso sind höhere Bußgelder geplant.
Am vergangenen Mittwoch entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe im Rahmen mehrerer Eilanträge. ( 1 BvQ 152/20 …)
Die deutsche Fleischindustrie hatte schon im Sommer versucht zu argumentieren, ein Verbot von Werkverträgen und Leiharbeit sei allein in ihrer Branche verfassungswidrig. Es sei nicht zu rechtfertigen, dass beim Portionieren und Verpacken z.B. von Käse anderes Arbeitsrecht gelten solle als bei Wurst. Offensichtlich zog dieses Argument nicht, was auch nicht sonderlich wundert: Die in Teilen der Fleischindustrie bekannt gewordenen Zustände sind in anderen Zweigen der Lebensmittelindustrie nicht in gleicher Weise gegeben.