Zustellungsurkunde: Kein Fristbeginn ohne Zustellvermerk auf gelbem Briefumschlag
Das Landgericht Mannheim hat mit Beschluss vom 07.05.2024 (4 Qs 26/24) entschieden, dass die zweiwöchige Einspruchsfrist nach der Zustellung eines Strafbefehls nicht zu laufen beginnt, wenn das Datum auf dem gelben Umschlag bei der Aufsatz Zustellung nicht angegeben ist. Gemäß dieser Entscheidung beginnt dann erst die Frist zu laufen, wenn der Adressat tatsächlich vom Inhalt…