Eine Antragstellerin wendete sich mit einem Eilverfahren gerichtlich an das Verwaltungsgericht Berlin. Dem Robert-Koch-Institut sollten auf diesem Weg bestimmte Äußerungen in seinen täglichen Lageberichten zur Corona-Situation verboten werden.
Die Begründung war bemerkenswert: Ihrer Ansicht nach übertreibe das RKI darin das tatsächliche Infektionsgeschehen. Hierdurch werde ihre Menschenwürde mit den Füßen getreten. Die Berichte würden in ihr Urängste wecken und seien geeignet, sie potentiell zu traumatisieren. Sowohl die Regierenden als auch die Gerichte würden die Bewertungen des RKI „zum Maß aller Dinge“ machen und das RKI bestimme somit faktisch seit Monaten das Schicksal des Landes und seiner Bürger.
Beweise für die letzteren Vermutungen blieb sie ebenso schuldig wie einen sauberen fachlichen Nachweis ihrer medizinischen Ansichten.
Das Verwaltungsgericht Berlin ließ sich von dieser Argumentation nicht beeinflussen und wies den einen Antrag als unzulässig zurück. Die Begründung war klar:
Es gebe keinerlei Anspruch auf Unterlassung bestimmter Äußerungen, unter keinem denkbaren rechtlichen Aspekt.
Eine Grundrechtsverletzung sei ausgeschlossen, insbesondere nicht in Bezug auf eine angebliche Verletzung der Menschenwürde. Eine körperliche Beeinträchtigung irgendwelcher Art sei nicht glaubhaft gemacht, erst recht nicht eine „ posttraumatische Belastungsstörung“. Insbesondere ziele das Informationshandeln des RKI gerade darauf ab, die Bürger vor Folgen der Corona-Situation zu schützen, nicht in die von der Antragstellerin behauptete Richtung. Die Entscheidung ist zu begrüßen: Wenn staatliche Stellen über Risiken für die Bürger aufklären wollen und jedermann mit dem Argument, die Warnung wecke Ängste und könne theoretisch Traumata auslösen, dies gerichtlich unterbinden könnte, durfte niemand mehr irgendjemand vor irgendwelchen Risiken warnen – egal, wie realistisch die Warnung. Dass damit eine Vielzahl anderer Bürger mangels Warnung im Einzelfall in wesentlich schlimmere Risiken realer Art geraten können, als die angeblich Trauma-anfällige Antragstellerin, liegt auf der Hand.
( Dass unser Staat ALLEN Bürgern gegenüber und insbesondere bezüglich unserer Gesundheit und unseres Lebens aus den entsprechenden Grundrechten auch Schutzpflichten hat, scheint bei manchen derzeit etwas in Vergessenheit geraten… )
Man fragt sich, was die Antragstellerin noch alles verbieten lassen will, um nicht „traumatisiert“ zu werden: Berichte über Schiffskatastrophen, Erdbeben, Tsunamis, Morde…?
Dürfen ab jetzt Behörden (und auch die böse böse Presse) nur noch über Prinzessin Lillifee berichten?