Der Leser dieses Beitrags wird sich fragen, wer in welcher Situation welchem Gesprächspartner gegenüber diesen fast schon etwas säuerlichen Satz losgelassen hat.
Nein, es handelt sich nicht um eine Kommunikation zwischen Elternteil und pubertären Kinde…, sondern um einen allgemeinen Rechtsgrundsatz!
Warum dies? Weil die Rechtsordnung in verschiedenen inhaltlich rechtlichen wie prozessrechtlichen Konstellationen genau so argumentiert.
Beispiel 1: Außerordentliche Kündigungen: Wer einen Vertrag fristlos mit sofortiger Wirkung kündigen will, braucht dafür meistens einen wichtigen Grund. Ein wichtiger Grund ist einer, der im Einzelfall so gewichtig ist, dass der Kündigungsberechtigte eine ordentliche, mit Frist ablaufende Kündigung nicht abwarten muss.
Was aber nun, wenn er trotzdem abwartet, also z.B. nach einem Diebstahl durch einen Mitarbeiter als Arbeitgeber 8 Wochen nichts tut?
Dann was es das ( Ausnahme: Dauersachverhalte) mit der fristlosen Kündigung, da § 626 Abs. 2 BGB eine Frist von 14 Tagen setzt. Warum dies? „Wenn du es eilig hast…!“ Für andere Verträge gilt oft ähnliches.
Beispiel 2: Wenn ich wegen eines besonderen Eilbedarfs von Gerichten ganz schnell eine Entscheidung brauche („ vorläufigen Rechtsschutz“) , die so schnell gehen muss, dass ein normales Gerichtsverfahren und seine Dauer zeitlich nicht reicht, muss ich einen solchen vorläufigen Rechtsschutzes ebenfalls sehr früh einreichen.
Will ich also von meinem Arbeitgeber aus irgendwelchen Gründen dringlichen Urlaub und macht er nicht mit, kann ich eigentlich – früh – vors Arbeitsgericht, mit vorläufigem Rechtsschutz, damit dieses darüber entscheide. Sagt er mir aber schon im Dezember, dass er das nicht machen wird und warte ich mit dem Gang zum Anwalt bis Februar, wird ein dann noch eingereichter Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz unzulässig. Warum? „Wenn du es eilig hast…“.
In solchen Fällen gehen Sie bitte gleich zum Anwalt! Die Fristen, nach denen Gerichte solche Unzulässigkeiten annehmen, sind sehr kurz, zum Teil sogar nur 2-4 Wochen, und je später sie zu Ihrem Anwalt kommen, unter umso mehr Zeitdruck steht er!