Stellen Sie sich vor, sie sind seit 20 Jahren im Unternehmen, mit stetig wechselnden Aufgaben kommt war ständig steigender Verantwortung und 7 Vorgesetztenwechseln, wegen Erkrankung oder Tod, Wechsel des Vorgesetzten in eine andere Firma …
Und jetzt stellen Sie fest, dass es Ihnen bei ihrem Arbeitgeber nicht mehr gefällt. Und dass Sie seit 20 Jahren kein Zwischenzeugnis haben.
Jetzt ist guter Rat teuer: Zum einen kann es sein, dass sie noch gar nicht wissen, ob Sie etwas anderes, besseres finden, dann kann die Frage nach einem Zwischenzeugnis (auch dann, wenn man es eigentlich rechtlich verlangen darf …) das laufende Arbeitsverhältnis belasten.
Es kann auch sein, dass ein Arbeitgeber gute alte Zeiten gar nicht mehr sieht ( erst recht, wenn alle früheren Vorgesetzten schon lange weg sind) und dass er gar nicht mehr weiß, was sie früher alles von ihrer Aufgabenstellung her gemacht haben und vor allem, was Sie toll gemacht haben.
Selbstverständlich kann man versuchen, das Zwischenzeugnis wegzulassen und zu kompensieren: Mit Hinweisen auf konkrete Projekte und deren Erfolg, mit ausgefeilten Lebensläufen, in denen ihre früheren Aufgaben im Unternehmen umfangreich beschrieben werden.
Aber es gibt noch eine andere Möglichkeit: Betrachten Sie die Hintergrundarbeit in Bezug auf qualifizierte Zwischenzeugnisse einfach als Daueraufgabe:
Nutzen Sie unverfängliche Gelegenheiten wie Vorgesetztenwechsel, Aufgabenwechsel und Beförderungen in ihrem Arbeitsverhältnis, den Abschluss einzelner, besonders visibler Großprojekte, unternehmensinterne Umstrukturierungen, Eigentümerwechsel dazu, sich präventiv qualifizierte Arbeitszeugnisse geben zu lassen.
Dies hat für Sie mehrere Vorteile: Im Zweifelsfall weiß man auf Arbeitgeberseite – gerade bei größeren, arbeitsteiligen Unternehmen – zu einem früheren Zeitpunkt noch besser, was Sie alles gemacht haben und dass Sie gut waren.
Zum anderen beugen Sie damit einer Veränderung zum negativen im laufenden Arbeitsverhältnis vor: Für frühere Zeitpunkte kann man Sie rückwirkend nicht mehr schlecht bewerten und im Zeugnisrechtsstreit ist für Arbeitsgerichte das Vorliegen guter Zwischenzeugnisse zumindest ein Indiz.
Und vor allem: Wenn Sie gerade ein Zwischenzeugnis wollen, aber aktuell keines anfordern wollen, haben Sie zumindest die früheren. Und auch die haben Aussagewert für potentielle Arbeitgeber.
Daneben macht es auf Dauer sicherlich Sinn, alles, was außerhalb eines Zeugnisses inhaltlich als Belobigung, positive Kritik von Seiten des Arbeitgebers geäußert wird, aufzubewahren.
Auch das kann im Einzelfall als Referenz dienen, wobei man je nach Inhalt bezüglich etwaiger Geheimhaltungspflichten durchaus vorsichtig sein sollte.
Haben Sie als Arbeitnehmer Schwierigkeiten mit der Erteilung oder den Inhalten eines Zwischenzeugnisses?
Rechtsanwalt Klaus Maier als Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützt Sie gerne.
Rechtsanwalt Klaus Maier
Fachanwalt für Arbeitsrecht
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