Millionen von Kunden der privaten Krankenversicherungen ächzen seit Jahren unter immer wiederkehrenden drastischen Beitragserhöhungen. Immer wieder landen versuche der Versicherer, Beiträge zu erhöhen, auch vor Gerichten. Der Bundesgerichtshof hat nun mit Urteil vom 16.12.2020 bezüglich der AXA-Versicherung (immerhin der zweitgrößten privaten Krankenversicherung…) Bezüglich zweier Beitragserhöhungen zum 01.01.2014 und zum 01.01.2015 ein Machtwort gesprochen und diese Beitragserhöhungen als unberechtigt angesehen.
Der BGH begründete dies damit, dass die notwendigen Begründungen der Versicherer gegenüber ihren Kunden grobe Fehler enthalten und gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen.
Da die verwendeten Formulierungen und Schreiben gegenüber einer Vielzahl von Kunden verwendet worden, handelt es sich nicht um Einzelfallentscheidungen. Allerdings muss bei anderen Formulierungen anderer Versicherer überprüft werden, ob die Grundsätze der BGH-Rechtsprechung hier anwendbar sind.
Wir prüfen ihre Chancen auf Rückzahlungen, die im Einzelfall durchaus 4-stellige Höhen erreichen können.
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