In der derzeitigen Wirtschaftssituation versuchen viele Arbeitgeber, zur Vermeidung von Kündigungen Kurzarbeit einzuführen und entsprechende staatliche Zuschüsse zu erhalten.
Dies wirft für betroffene Arbeitnehmer diverse Fragen auf, die behandelt werden sollen.
Darf mein Chef überhaupt Kurzarbeit einführen? Oder muss ich da zustimmen?
Ob ein Arbeitgeber berechtigt ist, Kurzarbeit einzuführen, muss im Einzelfall geprüft werden. Existiert ein Betriebsrat und eine entsprechende Betriebsvereinbarung, ist dies auch gegen den Willen des Arbeitnehmers möglich. Hat der Arbeitnehmer – meist merkt er dass vorab gar nicht – in einem Arbeitsvertrag oder einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag bereits einer möglichen Einführung von Kurzarbeit zugestimmt, darf der Arbeitgeber das im Regelfall.
Fehlt es an beidem, muss der Arbeitgeber im Einzelfall eine entsprechende Vereinbarung mit den Arbeitnehmern treffen.
Wenn mein Chef eine Zustimmung zur Kurzarbeit von mir braucht: Macht es Sinn, die zu geben?
Das muss im Einzelfall näher geprüft werden. Tatsächlich ist es aber sehr oft so, dass es ungeachtet der finanziellen Nachteile (die kleiner sind als bei Arbeitslosigkeit) in aller Regel sinnvoll ist, das Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten und nicht eine Änderungskündigung oder gar Beendigungskündigung zu provozieren. Kurzarbeit hat zwar finanzielle Nachteile, aber ansonsten oft Vorteile für den Arbeitnehmer. Arbeitslosigkeit und Entlassung sind deutlich schlimmer.
Gibt es für Unternehmer Alternativen zur Kurzarbeit?
Oft ist das der Fall. Beispiele sind Betriebsferien, (idealerweise befristete) Teilzeitmodelle, Freizeitausgleich bei Überstunden, im Einzelfall kurzfristig abgesprochene Urlaube oder gar Sabbatical-Lösungen. Möglich ist auch, dass erforderliche oder gewünschte Fortbildungen in diesem Zeitraum gelegt werden. Hierfür können sogar im Einzelfall bei Vorlage bestimmter Bedingungen bei der Bundesagentur für Arbeit Kostenübernahmen für Weiterbildungen während der Kurzarbeit beantragt werden.
Oft haben Arbeitgeber im Vorfeld diese Maßnahmen bereits durchgeführt und beginnen erst danach mit Kurzarbeit.
Haben Sie weitere Fragen oder brauchen Sie Hilfe bei Absprachen mit ihrem Arbeitgeber? Ich stehe Ihnen beratend als Fachanwalt für Arbeitsrecht gerne zur Verfügung.
Rechtsanwalt und zugleich Fachanwalt für Arbeits – und Insolvenzrecht