Erteilte Zeugnisse sind für Arbeitnehmer eine emotionale Hochrisikozone. Was heißt das eigentlich, was der Arbeitgeber da geschrieben hat? Man weiß ja, dass es eine „Geheimsprache“ ist.
Und gehört dies und das überhaupt in das Zeugnis oder handelt es sich um ein „Geheimzeichen“, also um ein Merkmal des Zeugnisses, „welches eine andere als eine dem Wortlaut entsprechende Interpretation des Inhalts zulässt und so die Aussage des Zeugnisses entwerten oder Anlass zu negativen Schlussfolgerungen geben kann“. ( So die schöne Formulierung des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 03.03.1993, Aktenzeichen 5 AZR 182/92).
In der genannten Entscheidung hatte das Bundesarbeitsgericht einige allgemeine Merkmale aufgezählt, die Zeugnisse erfüllen müssen.
Danach muss das Zeugnis auf haltbarem Papier von guter Qualität verfasst sein, sauber und ordentlich geschrieben sein und frei von Flecken, Radierungen, Verbesserungen, Durchstreichungen oder Ähnlichem sein.
Damit aber nicht genug: Es gibt noch diverse andere Themen, über die man sich daneben streiten kann. So musste z.B. das LAG Nürnberg in zweiter Instanz darüber entscheiden, ob ein ansonsten ordnungsgemäßes Zeugnis, welches auf gelochtem Geschäftspapier des Arbeitgebers ausgestellt war, auf ungelochtem Papier nochmals auszustellen sei. Also die Frage: „Lochung als unzulässiges Geheimzeichen?“
Besonderheit des Falles war, dass es sich beim Arbeitgeber um ein relativ kleines Unternehmen handelte, welches sein Briefpapier stets gelocht hatte und wohl auch von gelocht geliefert bekam.
Das Landesarbeitsgericht Nürnberg entschied gegen den Arbeitnehmer, mit dem Argument, es gäbe keinen Anspruch auf Beschaffung neuen, ungelochten Geschäftspapiers zwecks Erstellung des Zeugnisses. Ein ungelochtes Zeugnis sei auch nicht ersichtlich maßgebender Standard bei einem eher kleinen Handwerksbetrieb. Und in der Verwendung des gelochtem Geschäftspapier läge auch kein unzulässiges Geheimzeichen.
Ob diese Entscheidung sonderlich pragmatisch ist (von Zeit zu Zeit muss jeder Briefpapier nachkaufen ….), und vor allem, ob das LAG Nürnberg z.B. bei Siemens als einem der größten Arbeitgeber vor Ort gleiche Maßstäbe angelegt hätte, bleibt fraglich.