Dass die Corona-Krise Arbeitsplätze kosten wird, wird nicht weg zu diskutieren sein – wie viele, weiß noch niemand. Klar ist aber auch, dass auch langjährig solide Unternehmen im Einzelfall nicht umhinkommen werden, Kündigungen auszusprechen.
Von daher ist für Arbeitnehmer, die noch keine Rechtsschutzversicherung haben, jetzt der richtige Zeitpunkt, sich ganz schnell darum zu kümmern und eine Versicherung abzuschließen!
Da die Rechtsschutzversicherer für neue Verträge eine Frist von drei Monaten nach Vertragsabschluss haben, in der grundsätzlich noch keine Leistungen erbracht werden, sinkt die Chance für Arbeitnehmer, noch in den Genuss einer im Kündigungsfall zahlenden Rechtsschutzversicherung zukommen, mit zunehmendem Zeitablauf.
Bitte bedenken Sie Folgendes: Die vorgerichtliche Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen oder die Beauftragung eines Anwalts in der ersten Instanz des Arbeitsgerichtsverfahrens wird vom Arbeitnehmer nach dem Gesetz immer selbst bezahlt, egal, ob er gewinnt oder verliert, egal ob verglichen wird, egal ob er eine Abfindung bekommt oder nicht. Es gibt also insoweit keine Kostenerstattung, da im Moment gerade betriebsbedingte Kündigungen verstärkt auftreten werden, bei denen der Arbeitnehmer oder seinen Anwalt im Vorfeld oft mangels konkreter Informationen wenig Chancen haben, die Prozesschancen zu kalkulieren, ist das besonders misslich.