Kündigungen von Arbeitsverhältnissen sind nach geltenden deutschen Arbeitsrecht oft – eigentlich wirksam. Das wird natürlich dazu, dass Arbeitnehmervertreter findig darin sind, formale Mängel entsprechender Kündigungserklärungen oder sonstige Gegenstrategien zu erfinden.
Einen schönen Fall zu diesem Themenkomplex liefert die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 05.12.2019, Az. 2 AZR 147/19.
Ein alleinvertretungsberechtigter Gesellschafter einer GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) als Arbeitgeber sprach für die Gesellschaften eine Kündigung eines Arbeitsverhältnisses außen unterschrieb. (Eine GbR ist – wenn nichts anderes im Gesellschaftsvertrag vereinbart ist – kraft Gesetzes so aufgestellt, dass solche Erklärung durch alle Gesellschafter gleichzeitig geschehen müssen.)
Der Arbeitnehmervertreter, nicht doof, berief sich darauf, dass eine hier gegebene Alleinvertretungsberechtigung (kraft Gesellschaftsvertrags) unbekannt sei und dass keine Vollmacht der anderen Gesellschafter beigefügt worden sei, und wies deshalb die Kündigung gemäß § 174 BGB zurück. Das Bundesarbeitsgericht folgte dieser Argumentation, wenn es auch § 174 BGB nur analog und nicht direkt anwendbar sah. Demgemäß ist die Kündigung unwirksam. Und dass – aus Arbeitgebersicht – unnötigerweise, weil das auch dann gilt, wenn eigentlich die inhaltlichen Voraussetzungen einer Kündigung gegeben gewesen wären.
Was aus Entscheidungen wie dieser für die Parteien des Arbeitsverhältnisses?
Für Arbeitnehmer:
Wenn Sie der Meinung sind, an der Kündigungserklärung sei etwas falsch – z.B. eine fehlende Vollmacht … kontaktieren Sie bitte SOFORT!!!! einen im Arbeitsrecht kompetenten Rechtsanwalt. Und sorgen Sie dafür, dass sie sehr kurzfristig zumindest ein Telefontermin vorab … bekommen. Solche Zurückweisungen von Kündigungen sind nämlich nur sehr kurzfristig möglich.
Für Arbeitgeber:
Fälle dieser zeigen, dass es sehr viel Sinn macht, im Vorfeld einer Kündigung einen fachkundigen Rechtsanwalt zuzuschreiben. Dieser prüft nicht nur, ob die Voraussetzungen einer Kündigung gegeben sind bzw. was getan werden muss, um eine Kündigung möglich zu machen. Er zeigt ihnen auch, welche Maßnahmen einzuleiten sind, damit eine Kündigung rechtzeitig und formwirksam geschieht und damit das auch im Bestreitensfalle nachgewiesen werden kann.