Der Lockdown kommt und es stellt sich die Frage, ob man im Rahmen der laufenden Ausgangsbeschränkungen kraft Gesetzes noch zu seinem Anwalt darf.
Der deutsche Anwaltsverein (DAV) hat durch seine Hauptgeschäftsführerin Rechtsanwältin Sylvia Ruge inzwischen hierzu ein klares Statement abgegeben:
Anwaltsbesuche sind immer triftige Gründe.
Insbesondere ist eine Eilbedürftigkeit eines rechtlichen Falls für die allermeisten Nichtjuristen gar nicht feststellbar – genau dafür ist ihr Anwalt dar! Ein Zuwarten, bis (mit unbekanntem Zeitpunkt …) ein Lockdown wieder vorbei ist, kann zu Fristabläufen und massiven Rechtsverlusten führen.
Der Zugang zu anwaltlichem Rat und zu anwaltlicher Vertretung ist in der derzeitigen Situation auch deshalb besonders wichtig, weil z.B. Rechtsantragsstellen bei den Gerichten vielfach nicht mehr persönlich aufgesucht werden können.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass Sie nicht verpflichtet sind, gegebenenfalls bei einer polizeilichen Kontrolle anzugeben, was genau Gegenstand der gewünschten anwaltlichen Tätigkeit ist. Anders gesagt: Das geht die Polizei nichts an und sie sind nicht verpflichtet, der Polizei hierzu Auskunft zu geben.
Sollte diese anderer Meinung sein: Sie haben ja Ihren Anwalt, zu dem Sie sowieso gerade gehen wollten!
Bitte beachten Sie also auch in dieser Phase gesetzliche oder vertragliche oder gerichtliche Verpflichtungen und Fristen weiterhin, da sie weiterhin gelten! Wir sind weiter für Sie da und bearbeiten Ihre Fälle und Fristen – selbstverständlich unter Beachtung notwendiger Vorsichtsmaßnahmen!