Mit Urteil vom 19.11.2020 (AZ: C-663/18) sorgte der Europäische Gerichtshof für Erleichterung für den immer stärker wachsenden CBD-Markt.
CDB=Cannabidiol ist ein nicht psychoaktives Cannabinoid aus dem weiblichen Hanf (Cannabis). Beschreiben werden für CDB entkrampfende, entzündungshemmende, angstlösende und gegen Übelkeit gerichtete Wirkungen. Weitere pharmakologische Effekte wie eine antipsychotische Wirkung werden derzeit erforscht.
Der CBD-Markt war bislang stark verunsichert, weil die EU-Kommission zuletzt das Zulassungsverfahren für CBD-Produkte (Lebensmittel) ausgesetzt hat. Dies erfolgte insbesondere mit der Begründung, dass natürlich gewonnenes CBD als Betäubungsmittel behandelt werden sollte.
In der genannten Entscheidung hält der EuGH CBD-Produkte jedoch nicht für Betäubungsmittel, u.a. da das Gericht den ihm vorliegenden Unterlagen nicht entnehmen könne, dass CBD auf der Grundlage der verfügbaren wissenschaftlichen Daten psychotrope Wirkungen und schädliche Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit habe.
Daher steht zu erwarten, dass nunmehr der Weg für CBD-Produkte frei wird.
Gerichtliche Verurteilungen aufgrund Besitz, Erwerb von CDB wegen einer angeblichen Verwirklichung von Rauschgiftdelikten wie derzeit vereinzelt erfolgt, sind daher hochproblematisch und sollten vor Rechtskraft unbedingt anwaltlich überprüft werden!
Rechtsanwältin /Fachanwältin für Strafrecht Miriam Mager berät Sie auch zu diesem Thema!