Wie sich die Zeiten ändern: Würde man noch vor 20 oder 30 Jahren die Bezeichnung „Cooler Typ“ wohl als rein männlich besetzt und eher jugendlich angesehen haben, so scheint die Selbstverständlichkeit, dass auch Frauen – und auch ältere Männer und Frauen – coole Typen sein könnten, nunmehr in der Gesellschaft und von dort sogar in der Justiz angekommen zu sein:
Das Arbeitsgericht Koblenz hatte mit dem aktuellen Urteil Az. 7 Ca 2291/21 vom 09.02.2022 über eine Anti-Diskriminierungsklage einer Arbeitnehmerin zu entscheiden. Ein potentieller Arbeitgeber hatte in einer Stellenanzeige coole Typen gesucht, was die fachlich wohl hinreichend kompetente und im Ergebnis nicht berücksichtigte Kandidatin sowohl als Altersdiskriminierung als auch als Diskriminierung wegen ihres Geschlechts ansah.
Das Arbeitsgericht Koblenz sah dies anders: Coole Typen können nicht nur junge Männer sein, sondern auch Frauen und generell Ältere. Da sage man noch, Juristen seien alle jenseits des normalen Lebens und ohne praktische Erfahrung.
Genutzt hat es dem Arbeitgeber leider nicht. Dieser suchte in rein männlicher Formulierung nicht nur coole Typen, sondern vor allem “Anlagenmechaniker und Bauhelfer“.
Und da erschien ihm noch nicht ganz klar gewesen zu sein, dass das auch Frauen machen können (von „Diversen“ ganz zu schweigen).
Also wurde er verurteilt.