Selbst in erfolgsgewohnten Wirtschaftsregionen findet man in der lokalen Presse derzeit Warnungen, dass demnächst vermehrt mit Jobabbau zu rechnen ist.
Die Unternehmen versuchen zwar, die Mitarbeiter und insbesondere geschätzte Facharbeiter zu halten und vorab andere Maßnahmen vorzuziehen.
Trotzdem ist jetzt ein richtiger Zeitpunkt, darüber nachzudenken, ob man als Arbeitnehmer sich nicht doch sehr kurzfristig einer Arbeitsrechtsschutzversicherung zulegen sollte, so man noch keine hat.
Warum?
- Wer nicht in einer Gewerkschaft ist und selbst keinen Arbeitsrechtsschutz hat, zahlt grundsätzlich vorgerichtlich und in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht seinen Rechtsanwalt selbst. ( Vorsicht: Auch bei Prozesskostenhilfe muss man auf dem Staat etwas zurückzahlen!)
- Das kann dazu führen, dass man Fälle, in denen man sich nicht sicher ist, ob man eine Chance hat als Arbeitnehmer, gar nicht erst anpackt und sein Recht nicht geltend macht. Das ist insbesondere bei betriebsbedingten Kündigungen der Fall, wie sie in der Krise öfter ausgesprochen werden.
- Rechtsschutzversicherungen habe in solchen Fällen n eine Wartezeit von drei Monaten, ehe sie greifen.
Wenn Sie also als Arbeitnehmer noch keine Arbeits- Rechtsschutzversicherung haben und eine oder mehrere der folgenden Fragen mit Ja beantworten, gilt in besonderem Maß, das sie ganz schnell eine Rechtsschutzversicherung abschließen sollten! - Sind Sie auf kurzem Unternehmen, und/oder jung und ohne Familie? ( Das sind die Arbeitnehmer, die bei einer Sozialauswahl am schnellsten rausfliegen ….)
- Ist in der Branche Ihres Arbeitgebers rückläufige Konjunktur?
- Erkennen Sie bei Ihrem Arbeitgeber Krisen Anzeichen wie Informationen über bevorstehenden Stellenabbau, Kurzarbeit, Aufforderungen, Urlaub zu nehmen, herunterfahren von Arbeitszeitkonten…?
Zögern Sie in solchen Fällen nicht, kurzfristig eine Arbeits-Rechtsschutzversicherung abzuschließen!
Ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht,
Klaus Maier