Geht der Arbeitgeber in Insolvenz, ins. bei sofortiger oder nachfolgender Betriebsschließung, kommt es oft zu einem faktischen Stocken bezüglich der Abwicklung der Insolvenz.
Dies kann Arbeitnehmer dazu bringen, noch offene Lohnansprüche erst mal liegenzulassen. („Der Insolvenzverwalter kümmert sich sicher schon darum …“.)
Ebenso werden Insolvenzgeldanträge oft liegengelassen und nicht beim Amt gleich eingereicht.
Das ist menschlich nachvollziehbar, rechtlich aber schwierig:
Im Einzelfall können deshalb Ansprüche gegen die Insolvenzmasse verjähren oder sehr schnell binnen weniger Monate verfallen. Oder eine Anmeldung im Insolvenzverfahren erfolgt so spät und zögerlich, dass man nicht mehr am Verfahren teilnehmen kann.( Das geschieht nicht schon mit Ablauf der Frist im ersten Anschreiben des Verwalters! )
Da in Insolvenzverfahren ( auch wenn’s erst mal richtig übel aussieht ….) oft hinterher vernünftige Quoten als Ergebnis rauskommen, sollte hier auch nicht zu früh aufgegeben werden.
Kontaktieren Sie frühzeitig Ihren Rechtsanwalt, damit er Ihre Chancen auf ein mögliches Vorgehen und zu beachtende Fristen prüfen und Ihre Interessen effektiv vertreten kann.
Rechtsanwalt Klaus Maier als Fachanwalt für Arbeits- und Insolvenzrecht hilft Ihnen gerne.
Gerne prüfen wir Ihre Chancen auf Finanzierung eines solchen Vorgehens durch Prozesskostenhilfe oder Rechtsschutzversicherung