Entschädigung bei Dienstreisen wegen Verspätungen der Bahn oder des Fliegers -was gilt arbeitsrechtlich?
Dienstreisen per Bahn oder per Flugzeug sind ein Massenphänomen. Ärgerlich – und häufig – sind dabei Verspätungen. Was nicht jeder weiß, ist, dass es bei erheblichen Verspätungen der Bahn Entschädigungen geben kann, nämlich bei Verspätungen von 60 Minuten aufwärts 25 % des Ticketpreises, von 120 Minuten aufwärts 50 %.( Bei Flugreisen ist es etwas anders,…