Fristlose Kündigung wegen Kirchenaustritts eines kirchlichen Mitarbeiters?
Amtskirchen verlangen von ihren Mitarbeitern gegenüber anderen Arbeitgebern ein erhöhtes Maß an Loyalität, und zwar insbesondere bezüglich der Mitgliedschaft in der Amtskirche.Dieses Verlangen geltend – nach kirchlicher Lehrart – offensichtlich in Bezug auf sämtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, unabhängig davon, wie sehr die eigentliche Tätigkeit mit den religiösen Inhalten zu tun hat.Der europäische Gerichtshof und das…