„Digital Natives“ sind gefährlich – zumindest in Stellenausschreibungen!
Wie schnell die Formulierung einer Stellenanzeige schieflaufen kann, zeigt ein Urteil des Arbeitsgerichts Heilbronn vom 18.1.2024, Az. 8 Ca 191/23. Ein international agierender Sportartikelhändler hatte eine Stelle als „ Manager Corporate Communication“ ausgeschrieben. Beworben hatte er diese in einer Stellenanzeige mit der Formulierung „Als Digital Native“ fühlst du dich in der Welt der Social Media,…