Manche Juristen verbessern ihre Examensnoten präventiv mit Fleiß und Sitzfleisch. Manchmal reicht das im Nachhinein nicht. Einige wiederholen ihr Examen, andere werden kreativ.
Um sehr gut bezahlte Jobs in anwaltlichen Großkanzleien zu erhalten (bei denen in besonderem Maß auf Examensnoten geschaut wird) entschloss sich eine Anwältin, unter Nutzung des Bildbearbeitungsprogramms Adobe Photoshop ihre Examensnoten etwas „aufzuhübschen“.
Infolgedessen erhielt sie insgesamt drei Jobs in Großkanzleien, arbeitete dort jahrelang und erhielt deutlich mehr Lohn, als sie hätte erhalten können, wenn sie ihre echten Noten angegeben hätte.
Ob es möglicherweise besser gewesen wäre, die Arbeitszeit an der Software lieber in die Prüfung von Straf- und Schadensersatzrecht zu stecken?
In jedem Fall folgte der Aufdeckung eine strafprozessuale Anklage wegen dreifachen gewerbsmäßigen Betrugs i.V.m. gewerbsmäßige Urkundenfälschung. Die zuständige Staatsanwaltschaft hat den Schaden in Höhe der Lohndifferenz zwischenzeitlich auf 165.000 € beziffert, hinzukommen Sozialversicherungsbeiträge, die der Arbeitgeber unnötig und zusätzlich für die Sozialversicherung bezahlen musste.
Hinzu kommen neben einer möglichen Verurteilung Schadensersatzansprüche (die auch durch eine zwischenzeitliche Insolvenz der Juristin nicht dauerhaft zu erledigen sein dürften) und standesrechtliche Folgen – die Berliner Rechtsanwaltskammer entzog der Juristin die Anwaltszulassung.
Was lernen wir daraus?
Arbeitnehmer sollten von irgendwelchen Veränderungen oder Verschönerungen von Bewerbungsunterlagen zu Ihren Gunsten dringend Abstand nehmen. Die rechtlichen Folgen sind gravierend und können eine Existenz und ein zwischenzeitlich aufgebautes persönliches Vermögen vernichten. Der Fall zeigt auch, dass ein anfängliches Übersehen der Fälschungen durch den Arbeitgeber das Problem für den Betrüger nicht sicher erledigt – im Gegenteil: Der finanzielle Schaden für den Arbeitgeber summiert sich mit andauernden Arbeitsverhältnis auf und kann im Einzelfall existenzvernichtende Höhen erreichen. Auch die strafrechtlichen Folgen sind gravierend – zumal die dauerhafte Ausnutzung der anfänglichen schriftlichen Lüge in Form des gefälschten Dokuments massiv straferhöhend zu berücksichtigen ist.
Arbeitgeber sollten im Gegenzug sowohl bei Bewerbungen als auch in laufenden Arbeitsverhältnissen bei Hinweisen auf Diskrepanzen Misstrauen walten lassen und Zeugnisse etc. auch nachträglich überprüfen. In vielen solcher Fälle weist eine deutliche Differenz zwischen einer dauerhaften realen Leistungserbringung und einer drastisch besseren Papierform auf mögliche Probleme hin.
Rechtsanwalt Klaus Maier
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Spezialist für Insolvenzanfechtungsrecht
Insolvenzverwalter
Zertifizierter Schuldnerberater
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