Ein Insolvenzverwalter hat Sie oder einen befreundeten Unternehmer wegen früherer Zahlungen von Kunden auf Rückzahlung von Kundengeldern in Anspruch genommen?
Sie wissen nicht, ob sich das nicht wiederholen kann bzw. in welcher möglichen Höhe? Sie wissen nicht, welche Maßnahmen in Ihrem Unternehmen zur Vermeidung einer Wiederholung solcher Vorfälle sinnvoll sind?
Hier hilft eine konkrete Überprüfung der Situation Ihres Unternehmens und der Abläufe und Vertragsverhältnisse, verbunden mit konkreten Vorschlägen für eine künftige Vorgehensweise des Unternehmens.
Bei künftigen konkreten Risikofällen stehen wir selbstverständlich auch hier mit Rat zur Verfügung.
Der richtige Ansprechpartner in solchen Fällen ist Rechtsanwalt Klaus Maier.
Als Fachanwalt für Insolvenzrecht mit langjähriger Spezialisierung auf dem Gebiet Insolvenzanfechtung, als Insolvenzverwalter, als Prozessanwalt für Insolvenzverwalter und deren Gegner in Insolvenzanfechtungsangelegenheiten, als Autor einschlägiger Fachpublikationen und langjähriger Dozent des Deutschen Anwaltsinstituts auf dem Gebiet der Prävention und Abwehr bei Insolvenzanfechtungsansprüchen und als beratender Anwalt bei der Insolvenzanfechtungs-Prävention verfügte er über die notwendige rechtliche und praktische Erfahrung, um Sie im Rahmen einer Inhouse-Beratung und -Schulung optimal zu vertreten.