Stellen Sie sich vor, Ihr Kunde zahlt nicht. ( Frechheit! Sie haben ordnungsgemäß geliefert.)
Und dann vertröstet und ver ….. der Sie immer wieder und Sie werden wütender und wütender.
Was liegt näher, als mündlich oder schriftlich „die Sau rauszulassen“ und ihm die Bosheit seines Tuns noch einmal dezidiert vor Augen zu führen, mit entstehenden Kosten und Zinsen , Titulierung, Klage, Vollstreckung, Insolvenzantrag, Strafanzeige, Gewerbeuntersagungsantrag, Lieferstopp und sonstigem zu drohen.
Schließlich ist ja bekannt, dass immer derjenige etwas kriegt, der am lautesten schreit und am besten Druck macht. Also macht man Druck, mündlich, schriftlich… Oft kriegt man sogar sein Geld.
Und meistens passiert dann nichts und man kann fröhlich sein Geld behalten.
Anders wird es allerdings, wenn der Schuldner hinterher in Insolvenz geht. Dann wird nämlich sein Insolvenzverwalter versuchen, über die gesetzlichen Regeln der Insolvenzanfechtung (§§ 129 ff. BGB) das Geld wieder von Ihnen zu holen. Und das ist ein Rechtsgebiet mit ganz anderen Regeln, die dem gesunden Menschenverstand völlig widersprechen.
Im oben genannten Fall ist es eigentlich wie im Strafrecht: „Alles, was Sie dem Schuldner sagen, kann später gegen Sie verwendet werden.“
So gut wie alles, was in solchen Situationen üblicherweise gesagt oder (noch schlimmer) geschrieben wird, kann der Insolvenzverwalter nämlich verwenden, um seine Insolvenzanfechtungsansprüche zu begründen und zu beweisen:
- Der Vorwurf, dass jetzt schon die dritte Ratenzahlungsvereinbarung platzt ….
- Ihre Kenntnis davon, dass er momentan seine Rechnung nicht bezahlen kann …
- Ihre Drohung mit Insolvenzantrag oder Vollstreckung…
Was ist zu tun?
Besonders gefährlich sind alle Aussagen solcher Art in schriftlicher Form – damit servieren Sie dem späteren Insolvenzverwalter die Beweise auf dem Silbertablett. Aber auch mündliche Aussagen solcher Art können einem später um die Ohren geschlagen werden: Stellen Sie sich vor, der Einkaufsleiter, die man gedroht hat, mailt intern an die Buchhaltung, sie sollen wegen eines angedrohten Insolvenzantrag oder Lieferstopps sofort zahlen – und die E-Mail kommt dem Insolvenzverwalter später vor die Augen.
In jedem Fall ist mündlich besser als schriftlich.
Auf Dauer hilft nur eines: Sich konkret mit den Risiken der Insolvenzanfechtung auseinandersetzen und die in ihrem Unternehmen bestehenden konkreten Risiken und Gegenmaßnahmen prüfen lassen.
Unser Spezialist zu dem Thema Insolvenzanfechtungsrecht, Herr Rechtsanwalt Maier, berät Sie gerne.
Gerne bieten wir Ihnen auch Inhouse-Schulungen für ihre Mitarbeiter unter Berücksichtigung ihrer konkreten Unternehmenssituation und konkreter Risiken an.