Das deutsche Insolvenzrecht gibt natürlichen Person, die in Insolvenz gehen, die Möglichkeit, eine Restschuldbefreiung zu erlangen. D.h., dass die bisherigen Forderungen im Regelfall mit erfolgreichem Durchlaufen eines bestimmten Procederes im Insolvenzverfahren durch die Gläubiger nicht mehr zwangsweise geltend gemacht und vollstreckt werden können.
Es gibt davon allerdings Ausnahmen.
Teils beziehen sich diese Ausnahmen auf Forderungen mit besonders hohem Unrechtsgehalt (sogenannte vorsätzlich deliktische Forderungen, die trotz einer grundsätzlich für den Schuldner ausgesprochenen Restschuldbefreiung durch den Gläubiger weiter geltend gemacht werden können), teils beziehen sich diese Ausnahmen aber auf die gesamte Restschuldbefreiung.
Für Gläubiger, die nur eine „normale“ Forderung haben (und keine vorsätzlich deliktische) ist somit die Versagung der Restschuldbefreiung der einzig mögliche Weg, auf Dauer weiter gegen denSchuldner vollstrecken zu können. Dazu müssen sie im Verfahren Ihre Forderung angemeldet haben und einen Antrag auf Restschuldbefreiung stellen.
Das Gesetz hat allerdings für solche Anträge nicht unerhebliche Voraussetzungen angeordnet, die insbesondere von privaten Gläubigern sehr oft nicht erfüllt werden. Das Gesetz bindet solche Anträge an – vorher schwer absehbare – Fristen und lässt sie inhaltlich nur zu, wenn bestimmte vom Gesetz vorgegebene Versagungsgründe vorliegen, und wenn diese hinreichend exakt vorgetragen und bewiesen werden.
Folge ist oft, dass eigentlich sehr aussichtsreiche Versagungsanträge lediglich aus solchen primär handwerklichen Gründen vor Gericht scheitern. Insbesondere erfahren Gläubiger oft sehr spät oder gar zu spät von gesetzlichen Fristen und können daher ihre Möglichkeiten gar nicht mehr ausnutzen.
Der Schuldner erhält dann Restschuldbefreiung, und der Gläubiger verliert die Durchsetzbarkeit seiner Forderung. Das ist nicht notwendig!!!
- Wir helfen Ihnen bei der Recherche, ob der Schuldner bereits in ein Insolvenzverfahren gegangen ist.
- Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen, ob ein Versagungsantrag wirtschaftlich und rechtlich erfolgversprechend ist, recherchieren für Sie die Sachverhalte und formulieren für Sie den Versagungsantrag.
- Je früher Sie kommen, umso größer sind die Chancen, dass alle möglichen Informationsquellen beobachtet und eingearbeitet werden können, dass weitergehende Untersuchungen über das Verhalten des Schuldners angestellt werden können und dass ein die Chancen des Gesetzes ausnutzender Antrag zu Ihren Gunsten gestellt wird!
Rechtsanwalt Klaus Maier als Fachanwalt für Insolvenzrecht steht Ihnen zur Verfügung.