Der Corona-Virus beutelt im Moment die gesamte deutsche Wirtschaft, insbesondere aber einzelne Branchen, die aufgrund der Natur ihrer Tätigkeit besonders betroffen sind, z.B. Tourismus, Gaststätten Reiseunternehmen etc.
Dieser unternehmerische Ausnahmezustand hat natürlich – abhängig von der Situation des Unternehmens und auch der Rechtsnatur des Unternehmens – insolvenz- und gesellschaftsrechtliche Auswirkungen. Ebenso hat sie Auswirkungen auf die Pflichtenstellung der Organe des Unternehmens.
Alle Infos auf einen Blick in unserer FAQ: CORONA-INDUZIERTE INSOLVENZRISIKEN