Die Zivilprozessordnung sieht für besonders eilige Sachverhalte spezielle Eilverfahren vor, die dort greifen, wo eine normale gerichtliche Verfahrensdauer die Durchsetzung von Rechten einer Partei unmöglich macht. Auf diesem Weg kommen auch erste gerichtliche Entscheidungen zu rechtlichen Corona-Themen zustande.
Ein besonders schönes Beispiel dessen ist ein Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main vom 08.04.2020 – Az. 32 C1631/20 (89), der allerdings noch nicht rechtskräftig ist.
Ein Arbeitnehmer bezog im Zug der Corona-Pandemie nur noch Kurzarbeiter Lohn und konnte deshalb eine in Anspruch genommene Kontoüberziehung nicht sofort ausgleichen. Seine Bank nahm dies zum Anlass, die Bankverbindung zu kündigen und ihn mit kurzer Frist aufzufordern, seine Kontoüberziehung zurückzuzahlen. Eine Bitte um Gewährung einer verlängerten Rückzahlungsfrist lehnte die Bank ab.
Es kam zu einem gerichtlichen Eilverfahren. Im Rahmen dessen prüfte das Amtsgericht Frankfurt am Main die Handlungsweise der Bank in Bezug auf das vor kurzem in Kraft getretene Gesetz zur Abmilderung der Folgen der Covid-19-Pandemie. Dieses sieht für Darlehensverträge mit Verbrauchern, die vor dem 15.03.2020 abgeschlossen werden, eine Stundung von Ansprüchen des Darlehensgebers auf Rückzahlung, Zinsen und Tilgung, die zwischen dem 01.04. Und dem 30.06.2020 fällig werden, für die Dauer von 3 Monaten vor.
Das Gericht folgte im Wesentlichen dieser neuen gesetzlichen Regelung (die eigentlich auch der Bank hätte bekannt sein können …) und stellte fest, dass die Bank entsprechend dem neuen Gesetz eine längere Rückzahlungsfrist gewähren muss.
Gleichzeitig stellte das Amtsgericht Frankfurt am Main allerdings auch klar, dass nicht jede Rückzahlungsverpflichtung … Im oben genannten Zeitraum gestundet ist, nur dann, wenn der betroffene Verbraucher aufgrund der durch die Pandemie hervorgerufenen außergewöhnlichen Verhältnisse Einnahmeausfälle habe und ihm deshalb die Erbringung seiner Leistung nicht zumutbar sei, greife das Gesetz.
Beruht die schlechte finanzielle Situation des Schuldners aber auf anderen Gründen, greift das Gesetz nicht. Dann sind entsprechende Forderungen weiterhin fällig.
Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitnehmer entsprechende Nachweise in Form von Unterlagen vorgelegt und deshalb das Gerichtsverfahren gewonnen.
Sollte Ihre Bank daher genauso unfreundlich reagieren wie die hier verklagte Bank, ist bei Vorliegen entsprechender Nachweis Möglichkeiten ein Vorgehen gegenüber der Bank sinnvoll und möglich. Insbesondere ersparte dies im Einzelfall sowohl Verzugszinsen als auch etwaige vorgerichtliche Anwaltskosten als Verzugsschäden.