Eine neue Entscheidung des LAG Köln
Eine, in der derzeitigen wirtschaftlichen Krisensituationen, nicht unerhebliche Entscheidung bezüglich der Frage der Berechtigung von betriebsbedingten Kündigungen hat das LAG Köln mit Urteil vom 02.09.2020 (Az. 5 Sa 14/20) getroffen.
Hintergrund war eine Kündigung eines Automobilzulieferers wegen betriebsbedingten Gründen gegenüber einem Stamm-Arbeitnehmer. Die Besonderheit des Falles war, dass der Arbeitgeber fast durchgängig (mit Unterbrechungen über den Jahreswechsel und während der Werksferien…) bei 106 Arbeitnehmern auch noch 6 Leiharbeitnehmer beschäftigte, die mit ihrer Tätigkeit ein nicht schwankendes und ständig vorhandene Sockel-Arbeitsvolumen abdeckten.
Das LAG Köln war der Ansicht, dass der Arbeitgeber die Möglichkeit gehabt hätte, diese Leiharbeits-Arbeitsplätze vorab abzubauen und dass deshalb der entsprechende damit freigewordene Arbeitsplatz vom Arbeitgeber dem Stamm Arbeitnehmer hätte angeboten werden müssen.
(Das der Arbeitgeber das gerne anders hätte, ist klar: Damit hätte er zum einen nicht aus seiner Sicht mehr notwendige Stammarbeitnehmer abgebaut und hätte weiterhin Leiharbeiter, die er flexibel abbauen könnte, wenn sich in der Zukunft weiterer Bedarf stellt.)
Das Landesarbeitsgericht Köln grenzte sich dabei von einer früheren Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ab, die das nicht so sieht, wenn der Arbeitgeber Leiharbeitnehmer nur als Personalreserve zur Abtretung von Vertretungsbedarf beschäftigte.
In solchen Fällen wäre das BAG von einer berechtigten betriebsbedingten Kündigung ausgegangen.
Letztlich muss im Einzelfall geprüft werden, wie und in welchem Umfang der Arbeitgeber in den vergangenen Jahren Leiharbeitnehmer beschäftigt hatte und mit welchen Aufgaben sie betriebsintern beschäftigt waren.
Arbeitgeber werden dies im Vorfeld prüfen müssen, Arbeitnehmer und ihre anwaltlichen Vertreter werden sich im Zweifelsfall in Unkenntnis konkreter Sachverhalte erst einmal auf die LAG-Rechtsprechung berufen können und behaupten, der nicht-Abbau von Leiharbeitern (wenn vorhanden) erfolge, obwohl diese dauerhaft vorhandenes Arbeitsvolumen abdecken.