Vorgesetzter zu sein, ist nicht immer einfach. Ein außergewöhnlicher Beispielsfall für diesen Satz findet gerade vor einer Strafkammer des Landgerichts Oldenburg statt:
Angeklagt werden hier verschiedene frühere Vorgesetzte eines früheren Pflegers und Serienmörder, der im Rahmen seiner Tätigkeit als Krankenpfleger in Kliniken eine Vielzahl von Patienten tötete.
Der jetzt ablaufende Strafprozess betrifft allerdings nicht diesen Pfleger, sondern frühere Vorgesetzte (Ärzte, leitende Pflegerinnen und Pfleger und einen Ex-Klinik-Geschäftsführer), denen die zuständige Staatsanwaltschaft Untätigkeit trotz Kenntnis der Umstände des früheren Verhaltens des Pflegers und seiner Taten vorwirft. Motiv für das angebliche Verschweigen soll laut Staatsanwaltschaft Sorge um die Reputation der Kliniken gewesen sein.
Arbeitsrechtlich sind solche Sachverhalte brisant, weil sie im Einzelfall eine außerordentliche Kündigung von Arbeitsverhältnissen und sogar Schadensersatzansprüche begründen können.
Die an diesem Fall erkennbare strafrechtliche Brisanz ist noch höher: Aus der durch die konkrete Position des Einzelnen abzuleitenden Verantwortung kann im Einzelfall eine sogenannte strafrechtliche „Garantenstellung“ abgeleitet werden, was bedeutet, dass ein Unterlassen einer Verhinderung einer Tat strafrechtlich gleich gewertet wird wie ein aktives Tun. Dementsprechend gehen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft bis hin zu „Totschlag durch Unterlassen“.
Nicht jeder Interessenkonflikt eines Vorgesetzten führt – Gott sei Dank – zu solchen Folgen.
Allerdings zeigt der Fall, dass Interessenkonflikte im Einzelfall bei fehlerhafter Entscheidung (oder: Nicht-Entscheidung) darüber zu ungeahnten und existenziellen rechtlichen Folgen führen können. Und leider hält das Leben eine Vielzahl schwieriger Interessenkonflikte bereit …
Fachkundige juristische Beratung gibt in solchen Ausnahmesituationen Hilfe und erhöhte Sicherheit.
Rechtsanwältin Miriam Mager als Fachanwältin für Strafrecht und Rechtsanwalt Klaus Maier als Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützen Sie gerne.
Miriam Mager
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Tätigkeitsschwerpunkt Familienrecht
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