… und vom vorsätzlichen Aus-dem-Zusammenhang-Reißen juristischer Aussagen.
Ein wunderbares, fachlich gut formuliertes und extrem lesenswertes Urteil kommt vom Amtsgericht Lübeck, AZ 83 a OWi 739 Js 4140/23 jug.
Letztlich geht es darum, dass ein junger Mann anlässlich einer Strandpartie mit Abstand zu den Mitfeiernden und im Dunkeln in die Wellen am Strand etwas zusätzliches Wasser abgelassen hatte und dass er dabei von Mitgliedern eines Ordnungsamtes per Taschenlampe beleuchtet und hinterher mit einer Ordnungswidrigkeiten-Geldbuße wegen grob ungebührlichen Verhaltens belegt wurde. Dieser wehrte sich.
Dem braven Amtsrichter (dem ich jetzt mal eine freudvolle Kindheit an der Küste unterstelle, inklusive Strandpartys) war das dann doch zu viel.
Er hörte den Delinquenten an, er hörte die Zeugen an, er ließ sich den Sachverhalt schildern und er war abschließend der Meinung, in einer solchen Situation sei dies nicht grob ungehörig. Man könne sich am Strand nicht hinter dem nächsten Berg oder Baum verstecken
Das Ganze endete in dem jetzt schon unsterblichen Satz: „Der Mensch hat unter den Weiten des Himmelszeltes nicht mindere Rechte als das Reh im Wald, der Hase auf dem Feld oder die Robbe im Spülsaum der Ostsee.“
Das Hochgefühl darüber, dass hier unser Rechtsstaat nicht nur eine richtige, sondern auch eine literarisch hochwertige Entscheidung getroffen hat, weicht aber schnell wieder der Realität, wenn man in der aktuellen NJW 45/2023 die Kommentierung von Freudenberg zu “Unsterblichen Urteilen“ (unter anderem dem obigen) liest. Da schafft es eine Tierrechtsaktivistin doch tatsächlich, aus der (im Übrigen gänzlich ironiefreien) Aussage des Gerichts herauszulesen, „dass das Gericht von der Rechtssubjektsqualität von Tieren ausgehe“.
Wöllte man böse sein (was der Autor dieser Zeilen gänzlich von sich weist) könnte man dies so kommentieren: Es ist ganz einfach, nur das zu sehen, was man sehen will. Man muss nur seine Scheuklappen hinreichend eng justieren.
Rechtsanwalt Klaus Maier
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Spezialist für Insolvenzanfechtungsrecht
Insolvenzverwalter
Zertifizierter Schuldnerberater
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