Wir möchten Sie darüber informieren, dass die neue Düsseldorfer Tabelle 2024 ab dem 01.01.2024 in Kraft tritt die Düsseldorfer Tabelle ist eine Leitlinie für die Festlegung von Unterhaltszahlungen für minderjährige Kinder und Ehegatten. Die Tabelle wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf herausgegeben und gibt an, wie viel Unterhalt ein Unterhaltspflichtiger zahlen muss.
Sie finden diese im Internet unter: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/
Die neue Tabelle bringt einige Änderungen mit sich. Der Mindestunterhalt für minderjährige Kinder wird um 9,7 Prozent erhöht.
In etwa gleichem Maße steigt der Unterhalt dann auch in den anderen Einkommensgruppen, wenn das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen mehr als 2100,- € beträgt. Die Erhöhung des Unterhalts beträgt damit insgesamt 20 Prozent innerhalb von zwei Jahren. Die genauen Beträge sind in der Tabelle aufgeführt. Die Erhöhung des Unterhalts ist aufgrund der gestiegenen Lebenshaltungskosten und der Inflation notwendig
Allerdings ist auch der Selbstbehalt der Unterhaltspflichtigen gestiegen. Der Selbstbehalt ist der Betrag, den ein Unterhaltspflichtiger mindestens zur Verfügung haben muss, um seinen eigenen Lebensunterhalt bestreiten zu können.
Der Selbstbehalt ist ab dem 01.01.2024 für Erwerbstätige auf 1.450,- Euro gestiegen. Für nicht Erwerbstätige (Rentner, Arbeitssuchende, Bezieher von Krankengeld) beträgt er 1200,- €.
Unser Partner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Michael Tritschler, hat sich bereits intensiv mit den Neuerungen der Düsseldorfer Tabelle 2024 auseinandergesetzt und steht Ihnen bei Fragen oder für eine individuelle Beratung gerne zur Verfügung.
Es ist wichtig, die Auswirkungen dieser Änderungen auf Ihre spezifische Situation zu verstehen.
Rechtsanwalt Michael Tritschler
Fachanwalt für Familienrecht
Mediator
Telefon: 07720 996860
Kontaktformular