Putzige Katzenfotos sind allgegenwärtig, auf Kaffeetassen, im Internet, in Social Media. Neu ist allerdings, dass sich die Arbeitsgerichtsbarkeit mit Katzenfotos beschäftigen muss. Hintergrund war ein Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht Bocholt (Urteil vom 24.7.2025, Az. 1 Ca 459/25).
Ein Tierheim hatte einen langjährigen Leiter fristlos gekündigt, weil es diesen verdächtigte, Fotos (die für eine Vermittlung notwendig waren) und Impf- und Kastrationsdaten von Katzen gelöscht zu haben, um eine Kollegin vor einer bevorstehenden Kündigung zu schützen. Das Tierheim sah diese Dateien als für die tägliche Arbeit unerlässlich. Die Löschung habe zu einem „Blindflug“ und zu ganz erheblichen Beeinträchtigungen bei der Versorgung der Tiere geführt.
Der Rechtsstreit endete mit einer krachende Pleite für das Tierheim.
Neben der Frage, ob es sich tatsächlich um eine komplette Löschung der Fotos gehandelt habe (Nach Ansicht des gekündigten Arbeitnehmers seien diese auch an diversen anderen Stellen abgespeichert gewesen und weiterhin verfügbar!) hatte das Tierheim auch unüberwindliche Beweisprobleme. Es konnte letztlich in keiner Weise nachweisen, wer den letzten Zugriff auf die Daten gehabt habe, es gab keine Datensicherung und Nutzungschronologie, es gab keine Aussagen zu einem Zeitpunkt des letzten Zugriffs oder sonstige ernsthaften Nachweise einer Löschung durch den gekündigten Arbeitnehmer.
Darüber hinaus hatten mehrere Arbeitnehmer Zugriff auf die Computer des Tierheims, es gab lediglich ein allgemeines Passwort für alle. (Schon hier hätte man anfangen können, auf Arbeitgeberseite über die Chancen einer fristlosen Kündigung nachzudenken!)
Zu guter Letzt wurde der Arbeitnehmer nach Bekanntwerden des Verdachts und vor Ausspruch der Kündigung nicht einmal angehört. Das wäre aber bei einer reinen Verdachtskündigung wie hier gegeben zwingende Voraussetzung einer Wirksamkeit der Kündigung gewesen.
Was lernen wir daraus?
Katzenfotos sind nicht immer putzig. Noch wichtiger: Wenn ich als Arbeitgeber technische Vorwürfe als Grundlage einer Kündigung nehme, muss ich diese auch technisch unterfüttern können. Das Problem dabei liegt oft in der organisatorischen Vorgeschichte: Wer sich als Arbeitgeber nicht vorab um sichere Abläufe kümmert, hat in der akuten Kündigungssituation größere bis unlösbare Probleme!
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Klaus Maier steht Ihnen zur Verfügung, wenn Sie als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ähnliche Probleme mit Katzenfotos haben – oder auch mit anderen Themen rund um eine fristlose Kündigung.
Rechtsanwalt Klaus Maier
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Spezialist für Insolvenzanfechtungsrecht
Insolvenzverwalter
Zertifizierter Schuldnerberater
Telefon: 07720 996860
Kontaktformular

