Viele Arbeitnehmer erhalten zu Beginn des Arbeitsverhältnisses zunächst nur befristete Verträge, die bis zu bestimmten zeitlichen Obergrenzen mehrfach verlängert werden. (Das ist bei einem erstmaligen Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer den Arbeitgeber sehr einfach…)
Oft folgt auf die erste Befristung allerdings eine zweite, eine dritte…
Die Folgen für die wirtschaftliche Situation, das Wohlbefinden des Arbeitnehmers und auch seine Situation im Unternehmen (generelles Standing, Beteiligung an Zukunftsprojekten und Fortbildungen, Aufstiegschancen …) sind negativ. Viele Arbeitnehmer trauen sich nicht, dies überhaupt anzusprechen; viele Arbeitnehmer sind auch nicht über ihre gesetzlichen Möglichkeiten zu einem Vorgehen gegen den Arbeitgeber informiert
Was können Arbeitnehmer tun, um aus der Befristungsfalle herauszukommen?
1.
Zunächst wissen viele Arbeitnehmer nicht, dass eine wirksame Befristung durch den Arbeitgeber gar nicht immer so einfach ist. In der Praxis überschätzt der Arbeitgeber immer wieder die gesetzlichen Möglichkeiten zur Befristung, oder aber er macht formelle Fehler (Und davon gibt es einige…).
Allerdings müssen Arbeitnehmer sich rechtzeitig darum kümmern, damit aus dem befristeten Arbeitsvertrag im Einzelfall ein unbefristeter werden kann. Eine Klage über die Wirksamkeit einer vereinbarten Befristung kann nämlich lediglich durch Klage binnen drei Wochen nach dem vereinbarten Ende des befristeten Arbeitsverhältnisses wirksam eingelegt werden.
Oft versuchen Arbeitgeber auch, mit einem schnellen Abschluss eines neuen Vertrags mit einer wirksamen Befristung vorzugreifen: Das Bundesarbeitsgericht prüft nämlich immer nur den jeweils aktuellen Vertrag, nicht aber die davorliegenden, vergangenen!
Vermuten Sie daher, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen einen unwirksamen befristeten Vertrag gegeben hat, empfiehlt es sich, frühestmöglich mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht Kontakt aufzunehmen, damit die Möglichkeiten einer Klage und vor allem die Frage laufender Fristen sauber abgeklärt werden können und damit eine Klage zum richtigen Zeitpunkt rechtzeitig vorbereitet und eingereicht werden kann.
2.
Unabhängig von der Frage einer gerichtlichen Vorgehensweise gibt oft auch die konkrete Situation des Arbeitnehmers i.V.m. der vertraglichen Vereinbarungen im Einzelfall Möglichkeiten zum Vorgehen auf dem Verhandlungsweg.
So sind z.B. die Möglichkeiten, ein Zwischenzeugnis (als Warnung an den Arbeitgeber…) Einzufordern, recht weit.
Und – was viele Arbeitnehmer nicht wissen – meist besteht auch im laufenden befristeten Arbeitsverhältnis für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, kurzfristig per normaler Kündigung das Arbeitsverhältnis zu beenden. (Viele Arbeitgeber wissen das auch nicht oder denken hieran nicht…)
Aus diesen und weiteren Punkten ( dringender Personalbedarf des Arbeitgebers generell oder in Bezug auf bestimmte Projekte/ Eigenschaft des Arbeitnehmers als Wissensträger…/ Angebote anderer möglicher Arbeitgeber…) Lassen sich im Einzelfall schöne Taktiken stricken, damit der Arbeitgeber einsieht, dass es besser ist, einen guten Mitarbeiter dauerhaft per unbefristetem Vertrag zu halten und den bisherigen befristeten Vertrag entsprechend abzuändern.
Rechtsanwalt Klaus Maier als ihr Fachanwalt für Arbeitsrecht berät Sie gerne.