„Hurra, mein Arbeitnehmer hat gekündigt!“. War’s das?
NEWS 2018-02-05 „Hurra, mein Arbeitnehmer hat gekündigt!“. War’s das? Von Klaus Maier Arbeitsrecht „Hurra, mein Arbeitnehmer hat gekündigt!“. War’s das? Kündigungen des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitnehmer sind im Regelfall wirksam und unumkehrbar. Das gilt auch dann, wenn der Arbeitnehmer im Nachhinein feststellt, dass die Idee vielleicht doch nicht so gut war (z.B. deshalb, weil er…