Die Situation rund um die Stellung eines Insolvenzantrags ist für die Beteiligten unübersichtlich und hochkomplex. (Das gilt erst recht, wenn der Betrieb aktuell noch fortgeführt wird und/oder wenn über eine Fortführungs- und Auffanglösung nachgedacht wird!):
- Ab wann darf/muss Insolvenzantrag gestellt werden? Wie stelle ich fest, dass ich Insolvenzantrag stellen muss?
- Gibt es noch Möglichkeiten, die Stellung eines Insolvenzantrags ohne Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken zu vermeiden?
- Was muss bei der Stellung eines Insolvenzantrags beachtet werden, um Ärger und Strafbarkeiten zu vermeiden und um einem Insolvenzverwalter einen guten Start zu geben? Welche Informationen muss ich angeben?
- Was muss im Vorfeld der Stellung eines Insolvenzantrags beachtet werden, um strafrechtliche Risiken bzw. haftungsrechtliche Risiken für den Schuldner oder den Geschäftsführer zu vermeiden bzw. zumindest zu minimieren?
- Habe ich eine Möglichkeit, den Insolvenzverwalter mitzubestimmen?
- Welche Verfahrensart ist für mich sinnvoll, ein Insolvenzverfahren normaler Art, einen Insolvenzplan, ein Insolvenzverfahren mit Eigenverwaltung etc.?
Rechtsanwalt Klaus Maier kennt als Fachanwalt für Insolvenzrecht und als langjähriger Insolvenzverwalter die sinnvollen und notwendigen Vorgehensweisen und unterstützt Sie kurzfristig bei einer Antragstellung ebenso wie bei allen damit korrespondierenden Fragen.
Bitte kontaktieren Sie uns. Wir vereinbaren mit Ihnen kurzfristig einen ersten ausführlichen Termin, gegen ein festes Pauschalhonorar, in welchem wir die Situation mit Ihnen erörtern.
Dazu senden wir Ihnen auch im Vorfeld eine Checkliste mit den notwendigen Unterlagen und gegebenenfalls weitere Fragen zu.
In diesen Termin vereinbaren wir auch – je nach Umfang und Komplexität – das Honorar für die Insolvenzantragstellung und erörtern die weitere gemeinsame Vorgehensweise.
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