Wer finanzielle Sorgen hat, rutscht des Öfteren auch in psychische Probleme, Überlastungsdepressionen, Burnout etc.
Insbesondere Unternehmern in der Krise geschieht dies regelmäßig. Die Folgen dessen in rechtlicher Hinsicht können gravierend sein. Insbesondere kommt es sehr häufig vor, dass man das krisenbehaftete Geschäft laufen lässt und sich um riskante Themen, die Haftungen und Strafbarkeit auslösen, nicht mehr kümmert.
Dies erschwert eine spätere Rückkehr in ein „ normales“ Leben oft dramatisch.
Insbesondere werden unberechtigte Urteile nicht angefochten, im Zivil- und Strafrecht, mit der Folge, dass später wegen Fristablaufs nicht mehr dagegen vorgegangen werden kann. Insbesondere erschweren solches Sachverhalte eine spätere Entschuldung im Rahmen einer Verbraucherinsolvenz mit Restschuldbefreiung erheblich oder machen sie sogar unmöglich!
Darüber hinaus werden Möglichkeiten zur Inanspruchnahme ärztlicher und therapeutischer Hilfe aufgrund gesetzlicher oder im Einzelfall privater Krankenversicherung nicht wahrgenommen, weil sie unbekannt sind. Gerade in der gesetzlichen Krankenversicherung existieren klare Rechtsansprüche auf therapeutische Hilfe in solchen Lebenslagen. Ist ein Unternehmer freiwillig gesetzlich krankenversichert, trifft das natürlich auch für ihn zu.
Auch kann Zuwarten im Einzelfall dazu führen, dass wegen zunehmenden Alters eine Rückkehr in die gesetzliche Krankenversicherung (und damit ein allgemeiner Krankenversicherungsschutz und insbesondere ein Schutz in solchen Fällen) nicht mehr möglich ist.
Lassen Sie sich helfen!
Im Rahmen rechtlicher Themen beraten wir Sie dazu gerne.
Klaus Maier
Rechtsanwalt und zugleich Fachanwalt für Arbeits – und Insolvenzrecht