Corona-Soforthilfen für Selbstständige dienen dazu, für den Zeitraum der Krise, in dem der Selbstständige nicht oder nur eingeschränkt arbeiten kann, seine laufenden Kosten und sein Lebensunterhalt zumindest anteilig zu gewährleisten.
Was aber, wenn ein Gläubiger des Selbstständigen, der bereits einen Vollstreckungstitel hat (also ein Zahlungsurteil o. ä.) in diese öffentliche Forderung hinein vollstreckt, um das Geld zu sich abzuzweigen ?
Zumindest nach bisheriger Rechtslage sind diese Soforthilfen nicht kraft Gesetzes automatisch unpfändbar. Die Idee des Gläubigers geht also formal erst einmal nicht ins Leere.
Allerdings besteht die Möglichkeit, sich mit einem gerichtlichen Rechtsbehelfs als Selbstständiger gegen die Vorgehensweise des Gläubigers zu wehren, indem man mit einer Klage und vorab einem gerichtlichen Eilverfahren geltend macht, dass man das Geld für seinen Unterhalt und den seiner Familie benötigt.
Berücksichtigen Sie bitte, dass ein gerichtliches Eilverfahren, welches Ihnen möglicherweise kurzfristig die Verfügung über die Gelder wiedergibt, eilig betrieben werden muss, da es sonst unzulässig wird! In diesem Fall ist kein Eilverfahren mehr möglich, sondern nur noch eine normale eine Klage, die allerdings typischerweise diverse Monate dauert.
Bitte kontaktieren Sie uns in einem solchen Fall also sehr kurzfristig!