Das Bundeskabinett hat am 03.03.2021 nach langem regierungsinternem Streit den Entwurf eines Lieferkettengesetzesbeschlossen, welches größere Unternehmen weltweit bei der Einhaltung von Menschenrechten sowie beim Schutz von Umwelt und Gesundheit in die Verantwortung nehmen solle.
Die Grundidee erfuhr von vielerlei Seiten Kritik, sowohl von Seiten der Industrie als auch auf der Gegenseite von Gewerkschaften und Umweltschutzverbänden.
Ab 2023 gelten entsprechende Verpflichtungen für Unternehmen mit mindestens 3000 Beschäftigten in Deutschland (etwa 600 Unternehmen), 2024 dann für alle Unternehmen mit mindestens 1000 Beschäftigten in Deutschland (etwa 2900 Unternehmen).
Insbesondere ermöglicht das Gesetz in bestimmten Situationen, dass ausländische Beteiligte, die sich durch Verstöße gegen unternehmerische Pflichten nach diesem Gesetz in überragend wichtigen Rechtspositionen verletzt sehen, in Deutschland gegen die Unternehmen Klage verhängen.
Möglich sind in der Zukunft auch erhebliche Bußgelder, bei größeren Verstößen auch Ausschlüsse von der öffentlichen Auftragsvergabe.
Ob von der gesetzlichen Regelung betroffene Unternehmen sich aus Geschäftsbeziehungen in Entwicklungsländern mit einer schlechten Menschenrechts- und Umweltschutzlage im Einzelfall zurückziehen, ob Unternehmen bestimmte Tätigkeitsbereiche langfristig ausgliedern in eigene Unternehmen oder ob sonstige Maßnahmen unternommen werden …, bleibt abzuwarten.
In jedem Fall ist Unternehmen eine Beobachtung noch offener Rechtsfragen (Eine wesentliche Kritik der Industrie liegt in zu unpräzisen gesetzlichen Regelungen…!) und eine frühzeitige und langfristig geplante Reaktion auf das Inkrafttreten des Gesetzes anzuraten.