Zumindest in Großstädten ist die Auslieferung von Essen aus Restaurants durch separate Firmen wie Gorillas, Delivery Hero, Flink etc. inzwischen ein Massengeschäft.
Der hierbei entstehende Preiskampf wird bisher zu wesentlichen Teilen auf dem Rücken der Essensboten ausgetragen. Einige dieser Unternehmen verlangen daher von ihren Boten, dass sie das Essen mit dem eigenen Fahrrad ausliefern und mit dem eigenen Smartphone arbeiten. Das LAG Hessen ist bei anderer Meinung: Nach zwei aktuellen Urteilen gegen den Essensdienst „Lieferando“ sind arbeitsvertragliche Klauseln, wonach die Fahrradboten ihre Ausrüstung selbst mitbringen müssen, unzulässig. (Der Essensdienst hatte den Boten lediglich Wartungspauschalen vertraglich zugestanden…)
Ausweislich der Urteile muss der Lieferdienst dem Boten ein Fahrrad und ein Smartphone stellen, da dies Betriebsmittel sein. Und dies zu stellen, sei nun mal Aufgabe des Arbeitgebers. Auch sei er selbst für die Verkehrssicherheit verantwortlich.
Das LAG Hessen ( Az. 14 Sa 306/20 und 1158/20) sah dies als rechtlich unangemessene Benachteiligung der Arbeitnehmer und kippte die Klauseln. Es ist davon auszugehen, dass die Urteile eine Instanz höher wandern, ans Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Die Revision ist zugelassen.
Es bleibt also spannend.