Der Arbeitsmarkt ändert sich derzeit – abhängig von Branche und Job – im Einzelfall deutlich Richtung Arbeitnehmermarkt. Dies führt dazu, dass zum einen Arbeitnehmer im Einzelfall über Kündigungen zwecks Wechsel verstärkt nachdenken.
Gleichzeitig ist noch stärker als bisher eine Gegenbewegung von Seiten der Arbeitgeber festzustellen, die versuchen, Arbeitnehmer direkt oder indirekt zu binden oder für den Fall von Kündigungen dafür zu sorgen, dass bisher im laufenden Arbeitsverhältnis zugesicherte Leistungen verschiedenster Art im Ausscheidensfall reduziert werden.
Insbesondere bei Fachkräften und Wissensträger wird daher mit verschiedensten Mitteln versucht, die Position des Arbeitgebers zu verbessern.
Dass bei letzterem bewusst oder unbewusst auch Lösungen zugunsten der Arbeitgeber vereinbart werden, die einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten, liegt auf der Hand.
Diese Gemengelage führt letztlich dazu, dass für Arbeitnehmer oft in verschiedenster Hinsicht unklar ist, in welcher rechtlichen Situation sie sich im laufenden Arbeitsverhältnis bei bestehender Kündigungsabsicht befinden. Wird diese Situation im Vorfeld nicht geprüft bzw. richtig verstanden, drohen im Kündigungsfall unnötige und oft teure Auseinandersetzungen, die gegebenenfalls auch ein Nachfolgeverhältnis zum künftigen Arbeitgeber negativ beeinflussen können.
Daneben kommt es auch vor, dass der Arbeitnehmer aus fälschlicher Angst vor Sicherungsmechanismen des Arbeitgebers (wenn diese unwirksam sind …) in einem Arbeitsverhältnis verharrt, welches er eigentlich angstfrei beenden könnte.
Die Themen sind hierbei vielfältiger Natur.
Von unklaren Kündigungsfristen angefangen über Vertragsstrafen für den Fall unrechtmäßiger Beendigung bis hin zu fraglichen Wettbewerbsverboten, problematischen Rückzahlungsverpflichtungen für Fortbildungskosten. Je nach vertraglicher und rechtlicher Situation findet sich ein bunter Strauß von Themen, die im Vorfeld ab geprüft werden sollten, damit der Arbeitnehmer seine rechtliche Situation versteht und damit arbeiten kann.
Insbesondere im Falle einer Beendigung ohne neues Arbeitsverhältnis stellt sich auch die Frage, ob im Verhältnis zur Arbeitsagentur eine Sperre eintreten kann.
Rechtsanwalt Klaus Maier als Fachanwalt für Arbeitsrecht prüft für Sie als Arbeitnehmer, in welcher Situation Sie sich rechtlich befinden und welche Möglichkeiten Sie haben.
Für Sie als Arbeitgeber überprüft er gerne vorhandene Regelungen in Formularverträgen und Einzel-Vereinbarungen bzw. Möglichkeiten zur rechtlichen Optimierung