Werden Arbeitnehmer älter, kommen Arbeitgeber manchmal auf die Idee, diese frühzeitig loswerden zu wollen und sozusagen zwangsweise in die Rente zu schicken.
Arbeitsrechtlich ist das nicht ganz so einfach, weil arbeitsrechtlich kein Automatismus besteht – ohne entsprechende vertragliche Regelungen – dass mit Eintritt des Regelrentenalters ein Arbeitnehmer gehen muss. Oft sind entsprechende und dafür notwendige Klauseln bei älteren Arbeitsverträgen nicht in die Arbeitsverträge aufgenommen worden und oft sind getroffene Klauseln bei näherer Kontrolle nicht wirksam.
Will ein Arbeitnehmer also aus finanziellen oder persönlichen Gründen weiterarbeiten, will der Arbeitgeber aber nicht, empfiehlt sich eine genaue Kontrolle des zugrunde liegenden vertraglichen Regelwerks und bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber eine kurzfristige Prüfung und gegebenenfalls Gegenwehr.
(Kündigungen durch den Arbeitgeber können in dieser Situation im Einzelfall sogar altersdiskriminierend sein und Ansprüche des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber gemäß AGG auslösen …)
Möglich sind natürlich jederzeit einvernehmliche Regelungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sei es im Rahmen eines laufenden Arbeitsverhältnisses, sei es als Aufhebungsvertrag.
Bei leitenden Angestellten kann hier auch eine Begleitregelung zu einer Beförderung zum Geschäftsführer riskant sein.
Wichtig ist hierbei für Arbeitnehmer, dass solche Vereinbarungen – sind sie erst einmal unterschrieben – im absoluten Regelfall bindend sind und dass man davon nicht wieder einseitig herunter kann, egal was der Arbeitgeber einem vorher erzählt hat.
Sind Sie sich als Arbeitnehmer im Unklaren darüber, wie Sie vorgehen sollen, welche Regelungen für Sie gelten und ob Sie eine Vereinbarung abschließen oder neu und anders verhandeln sollen: Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht, Rechtsanwalt Klaus Maier, steht zu Ihrer Verfügung.
Rechtsanwalt Klaus Maier
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Spezialist für Insolvenzanfechtungsrecht
Insolvenzverwalter
Zertifizierter Schuldnerberater
Telefon: 07720 996860
Kontaktformular