Sabbaticals sind der Traum vieler gestresster Arbeitnehmer – einmal mit dem Fahrrad nach Feuerland, mit dem Wohnmobil ans Nordkap, ein Jahr lang nur das Ferienhaus ausbauen und genießen: Die Ideen sind vielfältig und spannend.
Aber die Organisation eines solchen Vorhabens braucht viel Zeit im Voraus, Vorplanung und auch ein erhebliches Maß an langfristiger Kommunikation zwischen den Beteiligten und vor allem juristischer Gestaltung, insb. in Bezug auf arbeitsrechtliche und gegebenenfalls beamtenrechtliche Regelungen.
Selbstverständlich kann man auch einfach kündigen und dann „ einfach mal weg sein“ . Allerdings entspricht das den langfristigen Interessen des Planenden meistens gar nicht.
Eine individuelle Betrachtung der Situation, der rechtlichen Gegebenheiten, des Zeitraums des Sabbaticals und gegebenenfalls einer Möglichkeit zur Verschiebung …, U der Wünsche und Bedürfnisse von Arbeitnehmer und Arbeitgeber bzw. Beamten und Dienstherrn unter Berücksichtigung aller anstehender Aspekte wie Lohn ( Teilzeitmodelle, Arbeitszeitkonten), Krankenversicherung, Fortführung der bisherigen Tätigkeit, Fortführung der Sozial- und Krankenversicherung, Kündigungsschutz und Insolvenzschutz etwaiger Arbeitszeitkonten ist ebenso dringend anzuraten wie eine wasserdichte und schriftliche Formulierung der getroffenen Absprachen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Entsprechendes gilt für das Verhältnis zwischen Beamten und Dienstherrn.
Dabei sind je nach Arbeitgeber, Arbeitsvertrag, spezifischem Teilarbeitsmarkt, der Existenz oder Nichtexistenz von Betriebsvereinbarungen, Individualvereinbarungen oder beamtenrechtlicher Regelungen die Voraussetzungen sehr unterschiedlich.
Auch im tendenziell Sabbatical-freundlichen öffentlichen Dienst sind die Regelungen sehr unterschiedlich – manche Beamtengesetze haben inzwischen sogar schon grundsätzliche Regelungen zur Möglichkeit eines Sabbaticals.
Rechtsanwalt Klaus Maier als Fachanwalt für Arbeitsrecht hilft Ihnen als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bei der Fertigung einer entsprechenden, passgenauen Vereinbarung.
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