Für alle Unternehmen bis zu 50 Mitarbeitern und Selbstständige mit bis zu 50 Mitarbeitern ( Vollzeitäquivalent) anbei der aktuelle Text der Richtlinie zur „Soforthilfe Corona“ des Landes Baden-Württemberg vom 22.03.2020
Download der Richtlinie als PDF (264 KB)