Wichtig für alle, die ein handschriftliches Testament schreiben wollen:
Das Oberlandesgericht München hat am 5. Mai 2025 entschieden:
Ein Testament ist ungültig, wenn der Erblasser es nicht richtig unterschrieben hat.
Worum ging es?
Ein Mann hatte sein Testament vollständig mit der Hand geschrieben – so wie es das Gesetz verlangt.
Doch anstelle seiner Unterschrift setzte er nur eine Linie unter den Text. Kein Name, keine Buchstaben – nur ein Strich.
Das Nachlassgericht und später auch das Oberlandesgericht stellten klar:
Das genügt nicht. Ein Testament muss mit vollem Namen oder zumindest mit erkennbaren Buchstaben unterschrieben sein.
Ohne eine solche Unterschrift ist das Testament formungültig – dann gilt automatisch die gesetzliche Erbfolge.
Was bedeutet das?
Ein handgeschriebenes Testament ist nur dann wirksam, wenn Sie es am Ende mit Ihrem vollständigen Namen oder zumindest mit einem klar erkennbaren Namenszug unterschreiben.
Ein Strich, Symbol oder Fantasiezeichen genügt nicht – auch dann nicht, wenn eindeutig ist, dass Sie der Verfasser sind.
Unser Rat:
Wenn Sie ein Testament selbst verfassen, beachten Sie bitte:
- Schreiben Sie es vollständig handschriftlich.
- Unterschreiben Sie mit Ihrem vollständigen Namen unter dem Text.
- Geben Sie Ort und Datum an – das ist zwar keine Pflicht, aber dringend zu empfehlen.
Unser Spezialist für Erbrecht, Rechtsanwalt Michael Tritschler, berät Sie gerne persönlich, wie Sie ein rechtssicheres Testament errichten, das auch im Ernstfall Bestand hat.
Zögern Sie nicht, uns anzusprechen – damit Ihr letzter Wille auch wirklich zählt.
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