Ja! Nein! Doch! Vielleicht?
Die ersten 6 Monate eines Arbeitsverhältnisses muss der neue Arbeitnehmer erst mal überstehen. Kein Kündigungsschutz (auch im nicht-Kleinbetrieb!), kurze Kündigungsfrist in der Probezeit etc. – Natürlich steht der Arbeitnehmer hier etwas unter Spannung!Umso schöner, wenn vor Ablauf der Probezeit der Arbeitgeber die Spannung auflöst und mitteilt, “man werde natürlich übernommen“. So geschehen in einem Fall,…