„Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.“
Zu den Pflichten des Arbeitnehmers gehört es nämlich auch, pünktlich zu sein und bei Beginn der jeweiligen Arbeitszeit am Arbeitsplatz zu erscheinen. Und wenn ein Arbeitnehmer dagegen verstößt, sind natürlich arbeitsrechtliche Konsequenz nicht ausgeschlossen.