„Passt!“
Das mag sich eine Arbeitnehmerin gedacht haben, die am 08.02.2019 ihr Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber zum 22.02.2019 gekündigt hatte, nachdem Sie von Ihrem Arzt eine auf genau den gleichen Zeitraum datierte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (Erstbescheinigung) erhalten hatte. Der Arbeitgeber wiederum fand das gar nicht passend und verweigerte für den fraglichen Zeitraum die Lohnfortzahlung wegen Krankheit mit dem Argument,…