Lehrer mit Nazi-Tattoos rechtmäßig gekündigt.
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte in zweiter Instanz über die Kündigung des Landes Brandenburg gegen einen als Arbeitnehmer angestellten Lehrer zu befinden. Dieser hatte sich verschiedene Tattoos anfertigen lassen, die üblicherweise auf rechtsextreme/nationalsozialistische Gesinnung schließen lassen, unter anderem den Wahlspruch der früheren SS in zur Nazizeit verwendeter Frakturschrift ebenso wie weitere bekannte rechtsextreme Motive. Dies war…