Liebe am Arbeitsplatz: Was sagt das Arbeitsrecht?
Schönes Thema. Schwieriges Thema. Auf der einen Seite ist die schönste Hauptsache der Welt eine sehr private Angelegenheit. Auf der anderen Seite können ihre Auswirkungen den Arbeitgeber massiv betreffen. Dies kann zum einen den Themenkomplex möglicher Belästigung betreffen, also die Schutzpflichten des Arbeitgebers gegenüber dem oder der potentiell Belästigten. Zum anderen können auch einvernehmliche und…