Rückforderung von Corona-Soforthilfen
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hatte mit Urteil vom 12.01.2021, Az. 20 K4706/20 über die Geltendmachung einer Rückforderung einer Corona-Soforthilfe von 9000 € durch die Bezirksregierung Düsseldorf zu entscheiden. Hintergrund war, dass Corona-Soforthilfen nach den Vergabe-Voraussetzungen nur dann zu vergeben sind, wenn ein Unternehmen aufgrund von Liquiditätsengpässen infolge der Coronakrise in ihrer Existenz bedroht waren. Das bedeutete,…