BAG 8 AZR 371/20 – Neues aus dem arbeitsrechtlichen Antidiskriminierungsrecht
Mit dem Urteil 8 AZR 371/20 vom 28.10.2021 hatte das Bundesarbeitsgericht über einen Verstoß eines Arbeitgebers gegen ein Benachteiligungsverbot bezüglich einer teilzeitbeschäftigten Mitarbeiterin nach dem AGG zu urteilen. Die Arbeitnehmerin hatte zum einen materiellen Schaden verlangt, zum anderen eine Entschädigung für immateriellen Schaden. Das vorher zuständige hessische Landesarbeitsgericht hatte hier zulasten der klagenden Arbeitnehmerin zum…
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